Erwerbstätige oder in Ausbildung stehende Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Rümlang, deren Kind(er) in einem Hort betreut wird/werden, sind berechtigt einen Antrag auf Gemeindebeiträge für die Kinderbetreuung zu stellen. Das Haushaltseinkommen darf die folgenden Werte nicht übersteigen: steuerbares Vermögen CHF 300‘000 (Ziff. 35 Steuererklärung ZH) und Total aller Einkünfte CHF 125‘000 (Ziff. 19 Steuererklärung ZH). Bei Bezug von wirtschaftlicher Hilfe (Sozialhilfe) werden keine Gemeindebeiträge ausgerichtet.
Bitte lesen Sie das Merkblatt zu Gemeindebeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung aufmerksam durch. Grundlage für die Gemeindebeitragsberechnung bildet die Beitragsverordnung (Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung BVO sowie die Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung AB BVO). Für umfassende Informationen ist die Konsultation beider Gesetze notwendig.
Bitte füllen Sie das nachfolgende Antragsformular wahrheitsgetreu und vollständig aus und senden Sie es bis spätestens 30.04. zusammen mit sämtlichen Unterlagen ein.