Primarschule Rümlang

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Hortanmeldung mit Antrag auf Gemeindebeiträge an die Betreuungskosten im Hort

Erwerbstätige oder in Ausbildung stehende Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Rümlang, deren Kind(er) in einem Hort betreut wird/werden, sind berechtigt einen Antrag auf Gemeindebeiträge für die Kinderbetreuung zu stellen. Das Haushaltseinkommen darf die folgenden Werte nicht übersteigen: steuerbares Vermögen CHF 300‘000 (Ziff. 35 Steuererklärung ZH) und Total aller Einkünfte CHF 125‘000 (Ziff. 19 Steuererklärung ZH). Bei Bezug von wirtschaftlicher Hilfe (Sozialhilfe) werden keine Gemeindebeiträge ausgerichtet.

Bitte lesen Sie das Merkblatt zu Gemeindebeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung aufmerksam durch. Grundlage für die Gemeindebeitragsberechnung bildet die Beitragsverordnung (Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung BVO sowie die Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung AB BVO). Für umfassende Informationen ist die Konsultation beider Gesetze notwendig.

Bitte füllen Sie das nachfolgende Antragsformular wahrheitsgetreu und vollständig aus und senden Sie es bis spätestens 30.04. zusammen mit sämtlichen Unterlagen ein.
  • Hort Anmeldung

    • Wir beantragen Subventionen/Gemeindebeiträge (Hortanmeldung plus vollständige Unterlagen müssen eingereicht werden)
    • Neuantrag
    • wiederkehrender Antrag
  • Antragstellende Person

  •  
  • Kind

  •  (z.B. 25.04.2025)
  • Mutter

  • Vater

  • Zivilstand / Haushalt

    • ledig
    • verheiratet
    • getrennt lebend/in Scheidung
    • geschieden
    • verwitwet
    • unverheiratet (ein Elternteil alleinerziehend)
    • unverheiratet, aber im gleichen Haushalt (Konkubinat)
    • in Konkubinat mit neuem Partner/Partnerin (nicht Kindsvater/-mutter)
  • Erwerbstätigkeit und Weiterbildung

  • Arbeitspensum der Erziehenden im gemeinsamen Haushalt (in %)
  • Weiterbildung der Erziehenden im gemeinsamen Haushalt (in %)
  • Betreuungsangebot Morgenbetreuung

  • Morgenbetreuung 7:00-8:15 (CHF 8.00) Rümelbach
    • Montag
    • Dienstag
    • Mittwoch
    • Donnerstag
    • Freitag
  • Morgenbetreuung 7:00-8:15 (CHF 8.00) Worbiger
    • Montag
    • Dienstag
    • Mittwoch
    • Donnerstag
    • Freitag
  • Wichtig: alle Schülerinnen und Schüler werden pünktlich von der Morgenbetreuung verabschiedet und gehen danach selbstständig zur Schule oder in den Kindergarten. (Es fährt kein Schulbus)
  • Betreuungsangebot Mittags- / Nachmittagsbetreuung

  • Mittagessen: CHF 32.00 (CHF 10.00 Mittagessen, nicht subventioniert / CHF 22.00 Betreuung am Mittag)
    • Montag
    • Dienstag
    • Mittwoch
    • Donnerstag
    • Freitag
  • Nachmittagsbetreuung kurz: CHF 23.00, 13:30-15:30 (ohne Zvieri)
    • Montag
    • Dienstag
    • Mittwoch
    • Donnerstag
    • Freitag
  • Nachmittagsbetreuung lang: CHF 26.00, 15:30-18:00 (inkl. Zvieri)
    • Montag
    • Dienstag
    • Mittwoch
    • Donnerstag
    • Freitag
    • unregelmässige Betreuung (gemäss Absprache mit der Hortleitung)
    • regelmässige Betreuung
  • Besonderheiten

    • Ja
    • Nein
    • Ja
    • Nein
  • Einkommen der Familie (alle Angaben in CHF)

    • unter CHF 300'000.00
    • über CHF 300'000.00
    • Ja
    • Nein
  • Angaben zur Haushaltsgrösse

  • Zum Haushalt zählen alle Personen, die mit den zu betreuenden Kindern im gleichen Haushalt leben: Die Eltern und deren unterstützungsberichtigte Kinder, der/die Konkubinatspartner/in eines Elternteils, die unterstützungsberechtigten Kinder des/der Konkubinatspartners/in und weitere unterstützungsberechtigte Personen.
    • 2 Personen
    • 3 Personen
    • 4 Personen
    • 5 Personen und mehr
  • Einzureichende Unterlagen (Kopien)

  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate:
  • Arbeitsbestätigung/-zeugnis mit Angaben zum Pensum / Nachweis über Weiterbildung
  • Falls vorhanden:
  • Bei fehlenden Unterlagen sowie einem Total der Einkünfte (gemäss Ziffer t9, Steuererklärung ZH) über CHF 125'000.00 wird keine Subvention gewährt.
  • Informationen Hortbetreuung

  • Anmeldungen/Kündigungen/Reduktionen der Betreuung müssen bis spätestens: 30. Juni resp. 31. Dezember eingereicht werden. Eine Erhöhung des Betreuungsverhältnis kann auch während des Jahres nach Absprache mit der Hortleitung angepasst werden, sofern genügend Platz im Hort vorhanden ist.

    Subventionen werden jährlich überprüft. Der Hortplatz bleibt reserviert, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist
  • Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben der Anspruch auf Tarifreduktion entfällt. Bereits geleistete Beträge werden zurückgefordert. Anderungen in der Haushaltszusammensetzung, im Vermögen sowie erhebliche Einkommensveränderungen (+/-IO%) sind innert 30 Tagen zu melden.
  • Bestätigungen

    • Die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben.
    • Das Steueramt sowie das Einwohneramt der Gemeinde Rümlang darf der Primarschulverwaltung Rümlang die zur Ermittlung der Vergünstigung notwendigen Daten übermitteln.
    • Die Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung BVO sowie die Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung AB BVO wurden zur Kenntnis genommen.
  • Diverses