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Hortanmeldung mit Antrag auf Gemeindebeiträge an die Betreuungskosten im Hort

Erwerbstätige oder in Ausbildung stehende Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Rümlang, deren Kind(er) in einem Hort betreut wird/werden, sind berechtigt einen Antrag auf Gemeindebeiträge für die Kinderbetreuung zu stellen. Das Haushaltseinkommen darf die folgenden Werte nicht übersteigen: steuerbares Vermögen CHF 300‘000 (Ziff. 35 Steuererklärung ZH) und Total aller Einkünfte CHF 125‘000 (Ziff. 19 Steuererklärung ZH). Bei Bezug von wirtschaftlicher Hilfe (Sozialhilfe) werden keine Gemeindebeiträge ausgerichtet.

Bitte lesen Sie das Merkblatt zu Gemeindebeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung aufmerksam durch. Grundlage für die Gemeindebeitragsberechnung bildet die Beitragsverordnung (Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung BVO sowie die Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung AB BVO). Für umfassende Informationen ist die Konsultation beider Gesetze notwendig.

Bitte füllen Sie das nachfolgende Antragsformular wahrheitsgetreu und vollständig aus und senden Sie es bis spätestens 30. April zusammen mit sämtlichen Unterlagen ein.

Anmeldung Hort

Antrag

Subventionen / Gemeindebeiträge

Antrag

Antragstellende Person

Kind

Mutter

Vater

Zivilstand / Haushalt

Zivilstand Eltern

Verhältnisse Haushalt

Erwerbstätigkeit und Weiterbildung

Arbeitspensum der Erziehenden im gemeinsamen Haushalt (in %)

 

Weiterbildung der Erziehenden im gemeinsamen Haushalt (in %)

Morgenbetreuung

Wichtig: alle Schülerinnen und Schüler werden pünktlich von der Morgenbetreuung verabschiedet und gehen danach selbstständig zur Schule oder in den Kindergarten. (Es fährt kein Schulbus)

Morgenbetreuung inkl. kleine Verpflegung 7:00-8:10 (CHF 8.00) Rümelbach

Morgenbetreuung Rümelbach

 

Morgenbetreuung inkl. kleine Verpflegung 7:00-8:10 (CHF 8.00) Worbiger

Morgenbetreuung Worbiger

Mittags- / Nachmittagsbetreuung

Mittagessen: CHF 32.00 (CHF 10.00 Mittagessen, nicht subventioniert / CHF 22.00 Betreuung am Mittag)

Mittagessen (12.00-13.30)

 

Nachmittagsbetreuung früh: CHF 23.00, 13:30-15:30 (ohne Zvieri)

Nachmittagsbetreuung früh (13:30-15:30)

 

Nachmittagsbetreuung spät: CHF 26.00, 15:30-18:00 (inkl. Zvieri)

Nachmittagsbetreuung spät (15:30-18:00)

Betreuung

Betreuung

Besonderheiten

Hat lhr Kind Allergien?

Besuchte lhr Kind bis jetzt eine Krippe/Spielgruppe

Einkommen der Familie (alle Angaben in CHF)

Steuerbares Vermögen gemäss letzter Steuererklärung (Ziffer 35)

Beziehen Sie wirtschaftliche Sozialhilfe?

Angaben zur Haushaltsgrösse

Zum Haushalt zählen alle Personen, die mit den zu betreuenden Kindern im gleichen Haushalt leben: Die Eltern und deren unterstützungsberichtigte Kinder, der/die Konkubinatspartner/in eines Elternteils, die unterstützungsberechtigten Kinder des/der Konkubinatspartners/in und weitere unterstützungsberechtigte Personen.

Haushaltsgrösse

Einzureichende Unterlagen (Kopien)

Bei fehlenden Unterlagen sowie einem Total der Einkünfte (gemäss Ziffer t9, Steuererklärung ZH) über CHF 125'000.00 wird keine Subvention gewährt.

Informationen Hortbetreuung

Anmeldungen/Kündigungen/Reduktionen der Betreuung müssen bis spätestens: 30. Juni resp. 31. Dezember eingereicht werden. Eine Erhöhung des Betreuungsverhältnis kann auch während des Jahres nach Absprache mit der Hortleitung angepasst werden, sofern genügend Platz im Hort vorhanden ist.

Subventionen werden jährlich überprüft. Der Hortplatz bleibt reserviert, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben der Anspruch auf Tarifreduktion entfällt. Bereits geleistete Beträge werden zurückgefordert. Anderungen in der Haushaltszusammensetzung, im Vermögen sowie erhebliche Einkommensveränderungen (+/-IO%) sind innert 30 Tagen zu melden.

Bestätigungen

lch bestätige/ wir bestätigen folgendes

Diverses