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Antrag auf Gemeindebeiträge für die Kinderbetreuung in Krippen und Tagesfamilien

Erwerbstätige oder in Ausbildung stehende Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Rümlang, deren Kind in einer anerkannten Krippe oder Tagesfamilie betreut wird, sind berechtigt einen Antrag auf Gemeindebeiträge für die Kinderbetreuung in Krippen und Tagesfamilien zu stellen. Das Haushaltseinkommen darf die folgenden Werte nicht übersteigen: steuerbares Vermögen CHF 300‘000 (Ziff. 35 Steuererklärung ZH) und Total aller Einkünfte CHF 125‘000 (Ziff. 19 Steuererklärung ZH). Bei Bezug von wirtschaftlicher Hilfe (Sozialhilfe) werden keine Gemeindebeiträge ausgerichtet.

Bitte lesen Sie das Merkblatt zu Gemeindebeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung aufmerksam durch. Grundlage für die Gemeindebeitragsberechnung bildet die Beitragsverordnung (Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung BVO sowie die Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung familien- und schulergänzende Betreuung AB BVO). Für umfassende Informationen ist die Konsultation beider Gesetze notwendig.

Wenn Sie Gemeindebeiträge in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie das nachfolgende Antragsformular wahrheitsgetreu und vollständig aus und senden Sie es bis spätestens 30.04. zusammen mit sämtlichen Unterlagen.

Antrag auf Gemeindebeiträge

Antrag auf Gemeindebeiträge

Antrag

für Angebot

Antragstellende Person

Kind

Mutter

Vater

Zivilstand / Haushalt

Zivilstand Eltern

Verhältnisse Haushalt

Erwerbstätigkeit und Weiterbildung

Arbeitspensum der Erziehenden im gemeinsamen Haushalt (in %)

 

Weiterbildung der Erziehenden im gemeinsamen Haushalt (in %)

Betreuung in einer Kinderkrippe

Betreuungsumfang:

Ganztags

½ Tag mit Mittagessen

½ Tag ohne Mittagessen

Betreuung in einer Tagesfamilie

Betreuungsumfang:

Einkommen der Familie (alle Angaben in CHF)

Steuerbares Vermögen gemäss letzter Steuererklärung (Ziffer 35)

Beziehen Sie wirtschaftliche Sozialhilfe?

Angaben zur Haushaltsgrösse

Zum Haushalt zählen alle Personen, die mit den zu betreuenden Kindern im gleichen Haushalt leben: Die Eltern und deren unterstützungsberichtigte Kinder, der/die Konkubinatspartner/in eines Elternteils, die unterstützungsberechtigten Kinder des/der Konkubinatspartners/in und weitere unterstützungsberechtigte Personen.

Haushaltsgrösse

Einzureichende Unterlagen (Kopien)

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben der Anspruch auf Tarifreduktion entfällt. Bereits geleistete Beträge werden zurückgefordert. Anderungen in der Haushaltszusammensetzung, im Vermögen sowie erhebliche Einkommensveränderungen (+/-IO%) sind innert 30 Tagen zu melden.

Bestätigungen

lch bestätige/ wir bestätigen folgendes

Diverses